Kontakt
Sagen Sie uns, was ansteht.
Begehung, Baustelle, Audit oder Unterweisung: Im Erstgespräch klären wir, welche Pflichten Ihren Betrieb treffen und was eine Betreuung umfasst.
01 / Zwei Wege
Anrufen oder anfragen. Beides führt zum Erstgespräch.
Sofort
Anrufen.
+49 2401 60 36 49Mo–Fr 08:00–16:30 Uhr · Zentrale Baesweiler
Sie erreichen die Zentrale direkt. Ist gerade niemand frei, rufen wir zurück — sagen Sie kurz, worum es geht.
Schriftlich
Erstgespräch anfragen.
Drei Angaben reichen: Betrieb, Anlass, Rückrufnummer. Antwort werktags, in der Regel am nächsten Tag.
02 / So läuft das Erstgespräch
Zwanzig Minuten, drei Fragen.
Welche Pflichten treffen Ihren Betrieb?
Branche, Beschäftigtenzahl, Baustellen oder Werkstatt — daraus folgt, was Gesetz und Berufsgenossenschaft verlangen.
Was ist schon da, was fehlt?
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Prüffristen, Ersthelfer. Wir fragen nach, wir bewerten nicht am Telefon.
Welcher Umfang folgt daraus?
Ob laufende Betreuung, ein SiGeKo-Auftrag, ein Managementsystem oder eine Schulung — Sie bekommen eine Einschätzung, keine Verkaufsrede.
03 / Wenn Sie schon wissen, worum es geht
Der kurze Weg zur passenden Leistung.
- 01Arbeits- und GesundheitsschutzExterne Fachkraft nach DGUV Vorschrift 2Zur Leistung ↗
- 02Sicherheits- und GesundheitskoordinationSiGeKo nach BaustellenverordnungZur Leistung ↗
- 03ManagementsystemeAufbau und Pflege bis zum AuditZur Leistung ↗
- 04Schulungen und UnterweisungenIm Betrieb, mit TeilnahmenachweisZur Leistung ↗
04 / Anfrage
Erstgespräch anfragen
Je genauer Sie den Anlass beschreiben, desto konkreter fällt die Antwort aus.
Bewusst unfertig: Empfänger, Versandweg, Speicherung, Aufbewahrungsfrist und der Text der Einwilligung sind nicht festgelegt. Solange das offen ist, bleibt das Formular im Vorschaumodus — es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
Hinweis
Im Notfall hilft kein Formular.
Bei einem Arbeitsunfall gelten die Meldewege Ihres Betriebs und die Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Diese Seite ersetzt sie nicht.